Conditions

Klaudija Galic
Make Up & Hair Artist * Beauty Trainer* Beauty Speaker

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

Allgemeines

Gegenstand des Auftrags ist die Tätigkeit von Klaudija Galic Make-Up & Hair Artist zum vertraglich vereinbarten Zweck. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen Frau Klaudija Galic Make Up & Hair Artist und seinem Auftraggeber zu Stande. Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungsstellung, wenn nicht anders auf der Rechnung vermerkt, innerhalb von 10 Tagen zu zahlen. Skonto wird nicht gewährt.

Optionen

Optionen sind Reservierungen für die Tätigkeit von Klaudija Galic Make-Up & Hair Artist  zu einem festgelegten Termin. Die Option verfällt sofort, wenn eine Festbuchung durch einen Dritten möglich ist und der optionierte Termin auch nach Rückfrage bei dem Auftraggeber, mit dem die Option vereinbart wurde, nicht zu einer festen Buchung führt.

Festbuchung

Eine Festbuchung stellt eine für Klaudija Galic Make-Up & Hair Artist und den Auftraggeber verbindliche Auftragserteilung dar. Die Festbuchung erfolgt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung durch den Make-Up Artist an den Auftraggeber, die er per Email erhält. Auch durch das Aushändigen eines Gutscheines an den Auftraggeber durch den Make-Up Artist Klaudija Galic wird eine Festbuchung vereinbart.

Im Falle einer Festbuchung steht Klaudija Galic Make-Up & Hair Artist das vereinbarte Honorar auch dann in voller Höhe zu, wenn der Auftrag aus Gründen, die der Make-Up Artist Klaudija Galic nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht im vereinbarten Umfang durchgeführt wird und dies nicht mindestens 3 Werktage vor dem vereinbarten Termin schriftlich mitgeteilt wurde.

Make-Up & Hair Artist Klaudija Galic kann für die angebotenen Dienstleistungen, für halbe Tage (4 Stunden) oder ganze Tage (8 Stunden) gebucht bzw. optioniert werden. Es werden daher Dienstleistungs-, Tages- oder Halbtageshonorare vereinbart. Im Falle der Vereinbarung von Tages- oder Halbtageshonorare werden für Arbeitszeiten, die über den gebuchten Zeitraum hinausgehen, die zusätzlich anfallende Arbeitszeit nach Stunden berechnet. Der Stundensatz beträgt umgerechnet 80% des vereinbarten Tagessatzes.

Fremd- und Nebenkosten

Bei einer Festbuchung im Profibereich hat der Auftraggeber anfallende Fremd- und Nebenkosten (z.B. Materialkosten, Requisiten, Styling Kosten, ggf. Reise- und Übernachtungskosten sowie Spesen bei Aufträgen außerhalb des Wohnortes des Make-up Artist nach den steuerlichen Vorschriften, Servicegebühren etc.) zu tragen und, je nach Absprache, vorab in voller Höhe oder Anteilig an den Make-Up Artist Klaudija Galic zu zahlen. Ansonsten ist der Make-Up Artist Klaudija Galic nicht verpflichtet, seine Tätigkeit in dem vereinbarten Umfang zu erbringen. Wird der ursprünglich erteilte Auftrag erweitert, ist der Make-Up & Hair Artist Klaudija Galic berechtigt, zusätzlich von ihm erbrachte Tätigkeit sowie entstandene Fremd- und Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen.

Anreise

Ist bei Inlandsreisen eine Anreise am Vortag erforderlich oder dauert eine Reise zum und vom Produktionsort pro Tag mehr als 4 Stunden oder liegt der Produktionsort außerhalb Deutschlands, so werden Reisetage, falls nicht anders abgesprochen, nach zeitlichem Aufwand berechnet. Grundlage ist das Tageshonorar.

Gestalterische Auffassung

Der Auftraggeber bzw. ein von ihm Bevollmächtigter ist verpflichtet, während des Shootings/Drehs anwesend zu sein und seine Zustimmung zu der gestalterischen Auffassung des Make-Up & Hair Artist Klaudija Galic zu geben. Sofern weder der Auftraggeber selbst noch ein Bevollmächtigter bei dem Shooting/ Dreh anwesend ist, kann die künstlerische Gestaltung des Werkes nicht zu einem späteren Zeitpunkt vom Auftraggeber abgelehnt werden. In einem solchen Fall ist jede neue Erstellung eines weiteren Werkes gesondert zu honorieren.

Mängelrügen an der Leistung des Make-Up & Hair Artist Klaudija Galic muss der Auftraggeber unverzüglich während der laufenden Produktion und unter genauer Bezeichnung der Mängel geltend machen. Tut er dies nicht, so gilt die Leistung als vereinbarungsgemäß erbracht, soweit es erkennbare Mängel betrifft.

Honorar

Das Honorar des Make-Up & Hair Artist Klaudija Galic deckt nur die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses festgelegten Leistungen und vereinbarten Vertragszwecke ab. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars sowie etwaig entstandener Neben- und Fremdkosten beim Make-Up & Hair Artist Klaudija Galic ist jegliche Nutzung der vertraglich erbrachten Leistungen des Make-Up Artist Klaudija Galic  unzulässig.

Ausfallhonorar

Die Lösung vom Vertrag, gleich ob durch Rücktritt oder Kündigung, ist bei Festbuchungen nur aus wichtigem Grund möglich. Wird ein bereits begonnener Auftrag nicht fertig gestellt, oder annulliert der Auftraggeber einen Auftrag später als 3 Tage vor dem vereinbarten Termin, ohne dass der Make-Up & Hair Artist Klaudija Galic dies zu vertreten hat, steht ihm das vereinbarte Honorar sowie die bis dahin angefallenen Neben- und Fremdkosten vollständig zu. Als begonnen gilt ein Auftrag, wenn der Make-up & Hair Artist Kaudija Galic mit der Ausführung seiner vertraglich geschuldeten Leistung begonnen hat.

Sollte der Make-Up & Hair Artist Klaudija Galic seine Tätigkeit aufgrund einer Krankheit oder von ihm nicht zu vertretender Umstände nicht erbringen können, wird der Make-Up & Hair Artist Klaudija Galic sich nach besten Kräften bemühen, einen adäquaten Ersatz zu finden. Für eventuell entstehende Zusatzkosten oder einen möglichen Schaden haftet Make Up & Hair Artist Klaudija Galic in diesem Falle nicht.

Bei einer Absage der Festbuchung durch den Kunden innerhalb 14 Tage vor dem vereinbarten Leistungszeitpunkt entsteht ein Honoraranspruch in Höhe von:

bis 7 Tage vor dem Leistungszeitpunkt, 30% des vereinbarten Honorars

bis 3 Tage vor dem Leistungszeitpunkt, 70% des vereinbarten Honorars

bis 1 Tag vor dem Leistungszeitpunkt, 100% des vereinbarten Honorars

Grundlage hierfür ist das Halbtages- und Tageshonorar.

Testshootings

Für so genannte Testshootings gelten folgende Besonderheiten: Sofern Klaudija Galic Make Up & Hair Artist für seine Mitwirkung an einem Testshooting (Nutzung nur zur Eigenwerbung) kein oder nur ein sehr geringes Honorar erhält, die im Rahmen des Testshootings entstandenen Fotografien etc. aber später zu anderen Zwecken, z.B. zu Layoutzwecken oder im Rahmen einer Werbekampagne verwertet werden, steht dem Make-Up & Hair Artist Klaudija Galic ein zusätzliches angemessenes Honorar zu.

Die Angemessenheit des Honorars orientiert sich an dem für die Nutzung üblicherweise gezahlten Künstlerhonorar und an dem erzielten Verwertungserlös des Auftraggebers.

Leistungen von Klaudija Galic Make Up & Hair Artist im Rahmen eines Testshootings bzw. Testdrehs dürfen ausschließlich zu Testzwecken genutzt werden. Ohne ausdrückliche Zustimmung von Klaudija Galic Make Up & Hair Artist dürfen die bei Testshootings bzw. Test Drehs entstandenen Arbeiten/Ergebnisse weder ganz, noch teilweise Dritten zur Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung und Veröffentlichung, auch durch Dritte) zur Verfügung gestellt werden. Für den Fall einer weitergehenden Nutzung ist die Leistung von Klaudija Galic Make Up & Hair Artist gesondert zu vergüten.

Haftung

Bei von dem Make-Up & Hair Artist Klaudija Galic Dritten zugefügten Personen- und Körperschäden und bei Schäden, die aus der Verletzung einer für das Vertragsverhältnis wesentlichen Hauptleistungspflicht herrühren, haftet der Make-Up & Hair Artist Klaudija Galic bei der Durchführung des Auftrags nur für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln. Dies gilt auch für etwaig von ihm eingeschaltete Erfüllungsgehilfen.

Namensnennung

Frau Klaudija Galic Make Up & Hair Artist hat Anspruch darauf, bei der Verwendung seines Werkes (einschließlich Testshootings und Editorials) als Urheber genannt zu werden. Der Auftraggeber stellt die Umsetzung dieser Regelungen in seinen Verträgen mit Dritten sicher.

Verjährung

Unberührt davon bleiben Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und Ansprüche für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.

Verwendung von Bildmaterial

Frau Klaudija Galic Make Up & Hair Artist ist berechtigt, die Fotografien, Filme, analoge und digitale Datenträger bzw. Abzüge und Kopien davon, für deren Herstellung er seine Tätigkeit erbracht hat, zur Eigenwerbung zu nutzen, d. h. insbesondere auch in Form einer Aussendung bzw. im Internet ( Webseite, social Medien z.B Facebook) zu veröffentlichen oder als Arbeitsprobe vorzuzeigen. Für diesen Fall steht der Auftraggeber auch dafür ein, dass das abgebildete Fotomodell (bzw. die Fotomodelle) mit der genannten Nutzung durch die Klaudija Galic Make Up & Hair Artist einverstanden ist /sind.

Urheber & Rechteübertragung

Frau Klaudija Galic Make Up & Hair Artist ist ausschließlicher Inhaber sämtlicher Eigentums-, Urheber- , Markenrecht und sonstiger Schutzrechte an den von ihm übersandten sowie übergebenen Arbeitsproben in Form von Portfolios, Fotografien, analogen und digitalen Datenträgern sowie Zeichnungen etc.

Bei Celebrieties die als Marke eingetragen sind bzw. zu einem späteren Zeitpunkt sich als eine Marke eintragen lassen. Behält sich Frau Klaudija Galic das Recht vor, auch diese in Form von Portfolio / Film aus dem analoge und digitalen Datenträger zur verwenden.

Ist dieses nicht vom Künstler/ Künstler Management / Music Management erwünscht muss er diese in schriftlicher Form einreichen. 

Diese Arbeitsproben von Klaudija Galic Make Up & Hair Artist dürfen ohne vorherige Genehmigung nicht vervielfältigt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind an Klaudija Galic Make Up & Hair Artist zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht an den Arbeitsproben steht dem Auftraggeber nicht zu.

Es fällt nicht in den Verantwortungs- und Aufgabenbereich von Klaudija Galic Make Up & Hair Artist, urheberrechtliche Nutzungsrechte für die Verwendung von Requisiten zu prüfen bzw. entsprechende Nutzungsrechte einzuholen. Diese Aufgabe hat der Auftraggeber zu übernehmen. Der Auftraggeber erwirbt, soweit nicht anders vereinbart, kein Eigentum an den zur Verfügung gestellten Materialien und Requisiten.

Die aus der Übertragung der Rechte auf Dritte resultierenden Ansprüche des Auftraggebers werden bereits jetzt in Höhe der zwischen von Klaudija Galic Make Up & Hair Artist und dem Auftraggeber vereinbarten Honorare sowie etwaig entstehender Honorarnebenkosten und sonstigen Entgelte an Klaudija Galic Make Up & Hair Artist abgetreten. Der Auftraggeber ist berechtigt, die an Klaudija Galic Make Up & Hair Artist abgetretene Forderung von Dritten im eigenen Namen für Rechnung Klaudija Galic Make Up & Hair Artist einzuziehen. Er hat den eingezogenen Betrag innerhalb von sieben Tagen nach Eingang bei ihm an Klaudija Galic Make Up & Hair Artist auszuzahlen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Aufrechnung mit Klaudija Galic Make Up & Hair Artist  bestrittenen bzw. nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zu erklären. Der Auftraggeber ist ferner nicht berechtigt, seine ihm gegen Klaudija Galic Make Up & Hair Artist zustehenden Forderungen und Rechte an Dritte abzutreten bzw. zu übertragen.

Bei unberechtigter Verwendung, Weitergabe sowie sonstiger nicht vereinbarter Nutzung wird vorbehaltlich weiterer Schadenersatzansprüche ein Honorar in Höhe des fünffachen vereinbarten Honorars fällig.

Künstlersozialkasse

Der Kostenvoranschlag versteht sich exklusive KSK-Beiträge (vom Verwerter zu entrichten).

Salvatorische Klausel

Nebenabreden oder von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Wird eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Vertragsbedingungen unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und des Vertrages. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferungen ins Ausland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz von Klaudija Galic Make Up & Hair Artist.

Stand ab2013

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